Pensionskasse
Die Zukunft Ihrer Mitarbeiter. So viel Schutz muss sein.
Die Pensionskasse für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersvorsorge, Absicherung von Hinterbliebenen bei Tod
oder Invalidität.
Als zweite Säule hat die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV/IV als erster Säule die Aufgabe, den Versicherten eine angemessene Fortführung des bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen. Mitarbeiter mit einem Jahreseinkommen von mehr als CHF 21’510 müssen sich einer Pensionskasse anschliessen. Auch Selbständige können sich freiwillig versichern. Die berufliche Vorsorge (2. Säule, BVG) ergänzt AHV und IV. Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten monatliche Sparbeiträge an die Pensionskasse. Zusammen mit der Verzinsung ergibt dies ein Altersguthaben, das jedem Versicherten bei der Pensionierung zur Verfügung steht.
Ihre Vorteile
- unabhängiger Vergleich der verschiedenen Anbieter
- optimale Absicherung für Sie und Ihre Mitarbeiter bei Tod oder Invalidität